Allgemeine Geschäftsbedingungen
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| 1. Geltungsbereich Allgemeine Für unsere Lieferungen und Leistungen, auch Auskünfte, Beratungen und Reparaturen, gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn ihnen ausdrücklich widersprochen wird. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 2. Angebote Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen, sowie Model-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. 3. Preise Sämtliche Preise sind inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, gelten die Preise ab Lager Hattingen. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. 4. Lieferung Lieferfristen (Termine) beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrags unter Beibringung aller etwa erforderlicher Bescheinigungen oder Erfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Fälle höher Gewalt und sonstige Ereignisse, auf die wir keinen Einfluß haben und die uns eine Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, etwa Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Störungen der Kommunikations- und Meßeinrichtungen, Rohstoff- oder Energiemangel), Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen sowie die Nichtlieferung, nicht richtige oder verspätete Lieferung seitens unserer Lieferanten, entbinden uns von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag, Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden die Verzögerung nicht zuzumuten ist, kann er nach unserer vorherigen Anhörung durch unverzüglich schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten, soweit dieser von uns noch nicht teilweise erfüllt ist. Bei Fristen und Terminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als fest bezeichnet sind, kann uns der Kunde 2 Wochen nach deren Ablauf eine angemessene Frist zur Lieferung/Leistung setzen. Die Fristsetzung ist nur schriftlich wirksam. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten. 5. Versand, Gefahrenübergang Versand und Transport erfolgen stets auf Gefahr und Kosten des Kunden. Die Gefahr geht, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. 6. Gewährleistung Ist der Kunde ein Unternehmer, so ist er verpflichtet, von uns erbrachte Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Ablieferung zu überprüfen. Zeigt der Kunde bei einer sorgfältigen Überprüfung erkennbare Mängel nicht unverzüglich nach Ablieferung schriftlich an, sind Ansprüche wegen dieses Mangels ausgeschlossen. Gleiches gilt, wenn der Kunde verdeckte Mängel nicht unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzeigt. Zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Vergütung ist der Kunde erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung berechtigt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder unzumutbar oder verweigern wir die Nacherfüllung, bedarf es einer solchen Fristsetzung allerdings nicht. Ein Schadensersatzanspruch oder Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Verschulden unsererseits. Ziff. 8 findet Anwendung. Im Fall des Rücktritts haftet der Kunde für Verschlechterung, Untergang und nicht gezogene Nutzungen nicht nur für die Sorgfalt, die in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt, sondern für jedes fahrlässige oder vorsätzliche Verhalten. Bezieht sich der Mangel auf einen von den übrigen Leistungen funktionell abgrenzbaren und wirtschaftlich selbstständig verwertbaren Leistungsteil, kann der Auftraggeber nur im Bezug auf den mangelhaften Leistungsteil vom Vertrag zurücktreten. Soweit Werkleistungen betroffen sind, beträgt die Gewährleistungsfrist für Ansprüche des Kunden, die im Zusammenhang mit einem Mangel entstehen, ein Jahr nach Abnahme der jeweiligen Werkleistung. Soweit die Lieferung einer Kaufsache betroffen ist, gilt das vorstehende entsprechend mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Abnahme die Ablieferung der Sache tritt und der Kunde Unternehmer ist. Ist der Kunde Verbraucher, gilt im Rahmen des Kaufs die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Ansprüche, die auf einem arglistigen Verhalten unsererseits beruhen. Unsere Einstandspflicht umfasst jedoch nicht Mängel, die mittelbar oder unmittelbar auf Lieferungen und Leistungen Dritter, die keine Unterauftragnehmer von uns sind, zurückgehen oder auf falsche Informationen oder fehlerhafte, nicht rechtzeitige oder unterbliebene Mitwirkungshandlungen des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter zurückzuführen sind. Von der Einstandspflicht ausgeschlossen sind Mängel, die aus einer nicht vereinbarungsgemäßen Veränderung, Bearbeitung oder Nutzung des Leistungsergebnisses durch den Auftraggeber oder einen Dritten herrühren, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommene Veränderung, Bearbeitung oder vereinbarungswidrige Benutzung verursacht wurden. 7. Haftung Unsere Haftung für Ersatz von Schäden oder vergeblichen Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – richtet sich nach den folgenden Regelungen: Wir haben Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Schäden, die während unseres Verzuges eintreten. 8. Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung unserer Forderung. Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes und solange er nicht in Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden oder sonst einzubauen. Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändung oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns übergehen. Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrechtes vor, hat der Kunde auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazu gehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden haben wir das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. 9. Fertigung nach Anweisungen des Kunden Bei Fertigung nach Kundenzeichnungen, Mustern und sonstigen Anweisungen des Kunden übernehmen wir für die Funktionstauglichkeit des Produktes und für sonstige Mängel, soweit diese Umstände auf den Kundenanweisungen beruhen, keine Gewähr und Haftung. 10. Zahlung Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort ohne Abzug zahlbar. Schecks und Wechsel werden lediglich zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller gegebenenfalls anfallenden Einziehungs- und Diskontspesen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen durch den Kunden ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 11. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Hattingen. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. 12. Vertragswirksamkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder unvollständig sein, so tritt an deren Stelle oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke eine aus vernünftiger objektiver Sicht für beide Vertragsseiten zu einem angemessenen Interessenausgleich führende, dem mit der Vereinbarung wirtschaftlich verfolgten Zweck üblicherweise möglichst nahe kommende | ||||
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